Motorradanhänger absenkbarer Tieflader Kleinfahrzeugtransporter

 zul. Gesamtgewicht: 1.350 kg
 Nutzlast: ca. 1.018 kg
 Kasteninnenmaße: ca. 2.510 x 1.500 x 150 mm

 ABSENKANHÄNGER - fast ebenerdiges Befahren des          Anhängers möglich

 

Idealer Anhänger zum Transport von z.B.

  • 2 Motorrädern  

  • Quads  

  • Rasenmähern  

  • Kleinfahrzeugen  

  • Dreirädern 

Allgemeine Bedingungen für die Anhängervermietung

1.Übergabe

Der Mieter erhält das Fahrzeug von der Firma Autobedarf Zurek (im Folgenden auch „Vermieter“ genannt) zur vereinbarten Zeit am

vereinbarten Ort. Das Fahrzeug wird im verkehrssicheren und einwandfreien Zustand an den Mieter übergeben. Etwa

vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert.

2. Rückgabe

Der Mieter gibt den von innen gesäuberten Anhänger an dem vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück. Bei frühzeitiger

Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, einen Zuschlag von 50,00 €

für jeden weiteren angebrochenen Tag als pauschale Entschädigung zu verlangen. Der Zustand des Anhängers wird nach der

Rückgabe überprüft. Evtl. vorhandene Schäden werden mit bekannten Schäden anhand der vor der Übergabe festgestellten und

im Mietvertrag dokumentierten Daten, abgeglichen.

3. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jeden Schaden an dem vermieteten Anhänger, der auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters

zurückzuführen ist. Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim

Betrieb des Anhängers durch den Mieter einen Schaden erlitten haben, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem

der vermietete Anhänger beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer

der Reparatur des beschädigten oder der Ersatzbeschaffung des zerstörten Anhängers entstehenden Mietausfalls. Der

Vermieter ist in diesen Fällen berechtigt, pauschal für die Anzahlt der Tage, die 50 % der tatsächlichen Reparatur- bzw.

Wiederbeschaffungsdauer ausmachen, pro Tag den Tagespreis in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Beiden Parteien des

Mietvertrages bleibt nachgelassen, einen höheren bzw. einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

4. Mietpreise

Der Mietpreis ist bei Übergabe fällig und berechnet sich nach folgender Staffelung:

Tag                                                                                                   50,00 €

Wochenende von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr        120,00 €

1 Woche von Freitag bis Freitag                                                 150,00 €

10 Tage von Freitag 12:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr                 175,00 €

14 Tage                                                                                          220,00 € 

KAUTION 200 €

5. Haftung des Vermieters

Steht das gemietete Fahrzeug zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen

langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht, diesen Vertrag zu

kündigen. Im Falle diese Kündigung erhält der Mieter etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Für den Ausfall

des Anhängers und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Mieter am vereinbarten Ort und zur

vereinbaren Zeit haftet der Vermieter nur bei Vorsatz. Eine weitergehende Haftung – auch für grobe Fahrlässigkeit ist

ausgeschlossen.

6. Mindestalter

Der Fahrer des Zugfahrzeuges muss seit mindestens einem Jahr in Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis der Klasse 3 oder BE

sein und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Führerschein mit Personalausweis ist vor der Anhängerübergabe vorzulegen.

7. Auslandsfahrten

Fahrten in benachbarte europäische Länder sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich.

8. Reinigungsgebühren

Wird bei Rückgabe des Anhängers festgestellt, dass der Mieter seinen Reinigungspflichten (siehe oben Punkt 2) nicht oder nur

teilweise nachgekommen ist, so erhebt der Vermieter eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 €.

9. Reservierung und Rücktritt

Die Reservierung des Anhängers für einen bestimmten Termin ist verbindlich. Bei vom Mieter veranlassten bzw. zu vertretenen

Rücktritt vom Vertrag sind abhängig vom Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der vereinbarten

Mietkosten zu zahlen. Dem Mieter beleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden aufgrund der Nichterfüllung des

Vertrages nachzuweisen.



10. Versicherungsschutz

Haftpflicht für Selbstfahrervermietfahrzeuge in unbegrenzter Höhe für Personenschäden,Haftpflichtschäden

und Vermögensschäden.

Teilkaskoversicherung mit 150€ SB

Vollkaskoversicherung mit 300€ SB

11. Schäden am Fahrzeug

Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig

vorgenommene Veränderungen am Anhänger werden von einem Meisterbetrieb / einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei

anfallenden Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

12. Allgemeines

Der Mieter erhält den Anhänger im ordnungsgemäßen und fahrbereiten Zustand. Er verpflichtet sich, den Anhänger inklusive

aller Auf und Anbauten pfleglich zu behandeln und in dem Zustand zurückzugeben, wie er ihn übernommen hat. Der Anhänger

wird bis zu Beginn der festgelegten Mietzeit am vereinbarten Ort an den Mieter Übergeben. Der Mieter fährt das Fahrzeug

selbst oder stellt und haftet für den Fahrer. Er ist dafür verantwortlich, dass der jeweilige Fahrer eine für das Fahrzeug gültige

Fahrerlaubnis besitzt. Vor der Fahrzeugübernahme erhält der Vermieter Einsicht in den Führerschein und Personalausweis des

Mieters.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem

Vertrag eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der

unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich

möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck diese Ertrages

gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

14. Gerichtsstand

Sofern rechtlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten und unabhängig vom jeweiligen Streitwert aus und im Zusammenhang

mit diesem Vertrag das Amtsgericht Rheinberg und örtlich zuständig.